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        • … Ihr Kind krank ist?

          Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, benachrichtigen Sie bitte den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Bitte tragen Sie hier im SJB die fehlenden Tage bei Entschuldigungen ein. Eine telefonische Entschuldigung ist nicht ausreichend.

          Erkrankt Ihr Kind während der Schulzeit, so versuchen wir Sie telefonisch zu benachrichtigen. In ernsten Fällen, etwa bei Unfällen, nehmen wir Kontakt mit dem Krankenhaus oder einem Arzt auf.

           

          … Ihr Kind in der Schule Probleme hat?

          Hier hat sich ein direkter Kontakt zu der zuständigen Lehrkraft bewährt. Wenn nicht ein Fach speziell betroffen ist, wenden Sie sich am besten an den Klassenlehrer oder die die Klassenlehrerin. Darüber hinaus stehen unsere Schulsozialpädagogen Frau Badenhop und Frau Georgi gern für ein Gespräch zur Verfügung. Sie verfügen über eine entsprechende Ausbildung und bieten während der Schulzeit Sprechstunden an.

           

          … Ihr Kind gegen das Handy-Verbot verstoßen hat?

          Die Nutzung elektronischer Geräte ist im Schulgebäude nur auf besondere Anordnung erlaubt. SchülerInnen, die ein Handy dabei haben, müssen dieses ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut haben. Bei Zuwiderhandlung wird das betreffende Gerät in Verwahrung genommen. Es kann dann nach Unterrichtsschluss oder am nächsten Tag im Sekretariat abgeholt werden. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin.

           

          … besondere Wetterbedingungen auftreten?

          Schulausfälle werden offiziell auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale www.vmz-niedersachsen.de mitgeteilt.

           

          … Sie einfach eine offene Frage haben?

          Am besten rufen Sie an oder kommen vorbei. Mit einer Terminabsprache ist es sicherer, aber auch sonst versuchen wir Ihnen, wenn irgend möglich, zu helfen.